Die Voraussetzungen für den Erwerb eines CDL-Führerscheins für Personen ohne festen Wohnsitz werden im März 2026 verschärft.
Eine neue Bundesregelung für gewerbliche Fahrerlaubnisse (CDLs) für Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben, soll am 16. März 2026 in Kraft treten, nachdem das Verkehrsministerium am 13. Februar eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Die Berechtigung zum Erwerb eines Lkw-Führerscheins für Nicht-Wohnsitzinhaber ist auf Fahrer mit einem der drei folgenden Visatypen beschränkt:
- H2A für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
- H2B-Bonus für befristet Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft
- E2 für qualifizierte Investoren
Andere Einwanderungsstatus, die zuvor berechtigt waren – darunter DACA-Empfänger, Asylsuchende, Flüchtlinge und Personen mit vorübergehendem Schutzstatus – sind nicht mehr berechtigt. Die Regelung gilt sowohl für die Erstausstellung eines Lkw-Führerscheins als auch für dessen Verlängerung. Ziel ist es, eine größere Einheitlichkeit zwischen den Bundesstaaten zu schaffen, die in der Vergangenheit unterschiedliche Standards angewendet haben.
Die erwarteten Auswirkungen auf die gesamte Lkw-Transportkapazität werden voraussichtlich eher allmählich als unmittelbar eintreten. Schätzungen der Bundesregierung zufolge könnten innerhalb eines Fünfjahreszeitraums etwa 194.000 Lkw-Führerscheine betroffen sein. Ähnlich wie die verstärkte Durchsetzung der Englischkenntnisse für Fahrer wird dies voraussichtlich nicht von selbst den Lkw-Markt verändern, sondern lediglich zu einem erhöhten Angebotsdruck bei Frachtführer beitragen.
Die Regelung betrifft nicht Fahrer mit einem B1-Visum, das es Grenzgängern ermöglicht, zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko zu verkehren.